Unverschuldete Aufgabe einer Dienstwohnung – Sie müssen Ihre private Dienstwohnung unverschuldet aufgeben
Wenn Sie Ihre private Dienstwohnung aufgeben müssen, da Sie demnächst in Pension gehen oder Ihnen die Ausübung Ihres Dienstes wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr möglich ist, können Sie von dieser Aktion profitieren und ein Wohnungsangebot von Wiener Wohnen erhalten.
Voraussetzungen
- Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – die Einkommenshöchstgrenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für gefördert sanierte Wohnungen
- Keine mietrechtlichen Bedenken
- Geklärte Familienverhältnisse
Anmeldung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, dann laden wir Sie gerne zur Antragstellung in die Wohnberatung Wien ein. Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
- Mietvertrag
- Gültiger Dienstvertrag
- Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt mit Datum des Pensionsantritts ODER Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichts über eine anerkannte Arbeitsunfähigkeit
- Schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung über die Rückgabe der Wohnung (inklusive Rückgabetermin)
- Aktuelle Einkommensbestätigung
- Gegebenenfalls: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftige Scheidungsunterlagen, rechtskräftiger Obsorgenachweis, Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)
WICHTIG
Bitte kommen Sie ca. 3 Monate vor Pensionsantritt mit allen Unterlagen zu einem Beratungsgespräch in die Wohnberatung Wien. Wunschbezirke können leider nicht berücksichtigt werden.