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Einkommenshöchstgrenzen

Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht.

Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien

Stand 2023

Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEURO 53.340,00EURO 3.810.00
2 PersonenEURO 79.490,00EURO 5.677,86
3 PersonenEURO 89.950,00EURO 6.425,00
4 PersonenEURO 100.410,00EURO 7.172,14
Für jede weitere Personplus EURO 5.850,00EURO 417,86

Geförderte Eigentumswohnungen

Stand 2023
Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEUR 60.960,00EURO 4.354,29
2 PersonenEUR 90.850,00EURO 6.489,29
3 PersonenEUR 102.800,00EURO 7.342,86
4 PersonenEUR 114.750,00EURO 8.196,43
Für jede weitere Personplus EUR 6.690,00EURO 477,86

Hier finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen und Superförderung.

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