Rollstuhlfahrer*in bzw. barrierefreier Wohnbedarf – Sie benötigen eine stufenlos zugängliche Wohnung oder eine Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen
Wenn Sie - oder Ihr Kind - auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dieser Bedarf absehbar ist, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.
Wir benötigen eine entsprechende fachärztliche Bestätigung mit Angaben zu Ihrem Wohnbedarf.