Getrennter Haushalt - Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin leben in getrennten Haushalten
Sie und Ihr*e Partner*in leben an unterschiedlichen Adressen in Wien und haben keinen gemeinsamen Haushalt. Bei einem Zuzug des*der Partner*in würde aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen.
Der Wohnbedarfsgrund „getrennter Haushalt“ richtet sich an Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährt*innen.