Geklärte Familienverhältnisse
EhepartnerInnen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen.
EhepartnerInnen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen.